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Bei uns brauchen die Schulen keine Sorgen wegen Korruption, Bestechung oder anderer dubiosen Sachen Sorgen machen. Wir arbeiten DSGVO sicher und legal.

In diesem Text erzählen wir von unseren Erfahrungen, die wir mit den Schulen haben, die uns anfragen, in denen wir fotografieren, oder auch von unserer Erfahrung mit anderen Fotografen.

Dies ist keine Rechtsberatung. 

Immer wieder fragen uns die Schulen nach Beteiligungen, Geschenken, Visitenkarten für die Leher oder ähnliches. Ganz abgesehen davon, dass dies den Eltern gegenüber nicht fair ist, schließlich bezahlen diese das dann ja, ist es auch in vielen Fällen rechtlich sehr bedenklich. Es gibt im Moment sehr viele Ermittlungsverfahren gegen Schulen bzw Schulleitungen wo es Fälle gab wo irgendwelche Geschenke, Beteiligungen oder ähnliches geflossen sind.

Gut zusammengefasst hat das Thema die Rechtsanwaltskanzlei Ferner Alsdorf & Aachen

Korruption: Schulfotografen und Schulen im Visier der Strafverfolger wegen Bestechlichkeit bei Schulfotografie

Zitat: „Ermittlungskomplexe im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen im Bereich der Erteilung von Fotografieaufträgen an Schulen und in Kindergärten mit zusammen 10.480 Straftaten. Die Ermittlungen betrafen finanzielle Absprachen/Vereinbarungen zwischen den Verantwortlichen der betreffenden Bildungseinrichtungen und Firmen im Bereich der Schulfotografie im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung für entsprechende Fotoarbeiten. Als Gegenleistung boten die beauftragten Firmen die Zahlung eines Geldbetrages pro fotografiertem Kind an.“

Jetzt kommt immer öfters die Entscheidung gar keine Fotos mehr zu machen

Die Schulfotos komplett abzuschaffen ist leider eine Konsequenz die einige Schulleitungen getroffen haben, was natürlich sicher auch nicht im Interesse der Eltern und der Schüler ist.  Wichtig ist einfach nur, dass keine Provision in Summe von Geld oder dem nächsten gekauften Beamer oder Laptop an die Schule vergeben wird.

Der VBE-Verband Bildung und Erziehung hat dazu auch eine Mitteilung an die Kitas und Schulen herausgegeben:

VBE warnt alle Schulleitungen davor, Spenden, Gutscheine oder Sachzuwendungen von Schulfotografen anzunehmen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
bitte geben Sie dieses Schreiben per E-Mail oder ausgedruckt auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter. Besten Dank.
Wahrscheinlich wurde Ihre Schule bereits zu Beginn des Schuljahres von einer oder verschiedenen Firmen für Schulfotografie kontaktiert und um die Vergabe eines Auftrages gebeten. Dies klingt zunächst harmlos, ist es jedoch unter Umständen keineswegs: Die Staatsanwaltschaft Bochum führt aktuell ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen eine bundesweit tätige Fotofirma, die verschiedene Produkte der Schul- und Kindergartenfotografie anbietet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ebenfalls gegen zahlreiche Kindertageseinrichtungen, Schulen, Lehrkräfte und Schulleitungen (alleine in Baden-Württemberg laufen rund 800 Verfahren) wegen Vorteilsnahme im Amt ermittelt – der Staatsanwaltschaft zufolge besteht hierbei der konkrete Anfangsverdacht, dass die betroffenen Einrichtungen Zuwendungen seitens der Fotofirma erhalten haben, um sich für die Firma als Schul- oder Kindergartenfotograf zu entscheiden. Es steht der Tatvorwurf der Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB im Raum. Bei den Zuwendungen kann es sich um Spenden (auch an Fördervereine), Gutscheine oder Sachzuwendungen handeln. Auch die Annahme von Gratisfotomappen für Lehrerinnen und Lehrer ist kritisch zu beurteilen.
Der VBE warnt alle Schulen und Kindertageseinrichtungen ausdrücklich davor, Spenden, Gutscheine oder Sachzuwendungen von Schul- und Kindergartenfotografen anzunehmen, unabhängig davon, ob diese den Leitungen, Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern, (Schul-)Kindern oder Fördervereinen angeboten werden. Hierbei gibt es auch keine Bagatellgrenze. Aufgrund der aktuellen Situation raten wir, die Zusammenarbeit mit Schul- und Kindergartenfotogrfen sorgfältig abzuwägen.

Neben der Geschichte mit den Ermittlungen zur Korruption bzw Bestechung oder auch Vorteilsnahme im Amt, ist dann noch die Datenschutzgrundverordnung DSGVO gekommen. An sich ist die DSGVO eine gute Sache. Lediglich die Umsetzung in Deutschland war eine Katastrophe. Es passierte erst lange nichts und dann kurz vor ende der „Schonzeit“ gab es eine Mega Panik. Selbst die Regierung war kaum in der Lage mit einem positivem Beispiel voran zu gehen.

Die DSGVO verbietet oder erschwert das fotografieren in der Schule nicht unbedingt. Auch früher mußte der Fotograf die Erlaubnis der Eltern zum fotografieren haben. Was jetzt dazu kommt ist die Datenverarbeitung wie online die Speicherung und ähnliches, welchem die Eltern zustimmen müssen. Hier arbeiten wir mit einer Auftragsverarbeitung nach DSGVO mit der Schule. Die Schule holt sich von den Eltern dann einmalig (idealerweise zur Einschulung mit den ganzen Unterlagen die eh geklärt und erlaubt werden müssen) die Dauerhafte Erlaubnis dass die Schülerin/Schüler in der Schulzeit von den von der Schule beauftragten Fotografen fotografiert werden dürfen und die Daten verarbeitet werden dürfen.

Sicherheit auch für die Eltern

Durch unseren modernen Onlineshop in dem die Eltern nur durch ihr persönliches Kennwort auf die Fotos Zugriff haben, bieten wir einen sehr hohen Standard in Sachen Sicherheit. Dazu kommt auch ein komfortables Bestellen der Bilder. Hier sehen die Eltern immer nur die Einzelfotos ihres Kindes und dazu das Klassenfoto. Die Klassenbilder gibt es auch Sicherheitsgründen nicht als Datei, sondern nur als Papierabzüge.

Verschiedene Fotohintergründe sorgen für Abwechslung und unser Konzept, dass wir mit mehreren Fotografen gleichzeitig fotografieren für einen schnellen Fotoablauf.

Fragen Sie uns gerne an. Wir erklären Ihnen die ganzen Hintergründe noch genauer, wenn sie möchten.

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