
Schulfotograf: Unser DSGVO-konformes Schulfotokonzept
Als Schulfotograf erfüllen wir die DSGVO. Wie wir das tun und was dabei zu beachten ist erfahren sie im folgenden Text.
Bitte beachten Sie das dies keine Rechtsberatung ist.
Schulfotos und Datenschutz
Die Verunsicherung beim Thema Schulfotos und Datenschutz ist groß, aber ist das überhaupt angebracht?
Der Datenschutzexperte, Dr. Lutz Hasse Jurist und offizieller Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (12 Jahre lang, bis 03/2023) klärt auf.
Ein Videoausschnitt im Gespräch mit Jan-Timo Schaube, dem Vorsitzenden des Interessenverbandes der Schul- und Kindergartenfotografie e.V. (www.isk-fotografie.de) sowie Geschäftsführer von www.der-andere-Kitafotograf.de und www.der-andere-Schulfotograf.de
Wir erfüllen mit unseren Schulfotos die Datenschutzgrundverordnung
Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, zur Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Gedanke dabei ist der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes. Im Jahr 2018 wurde die DSGVO umgesetzt und dadurch gibt es viele verschiedene Punkte und Vorgaben, die im Bereich der Schulfotografie beachtet und erfüllt werden müssen. Wir selbst halten die DSGVO für eine gute Sache, da sie den Schutz personenbezogener Daten deutlich macht.
In Zusammenarbeit mit dem Onlineshop www.Fotograf.de, der auch das Online-Bestellsystem für unsere Fotos stellt, haben wir unseren Arbeitsablauf auf die Vorgaben der DSGVO abgestimmt. Dadurch erfüllen wir alle Anforderungen der DSGVO und können als Schulfotograf bundesweit für tolle und vor allem sichere Fotos in den Schulen sorgen.
Sicherheit für die Schule
Es gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten die DSGVO für die Schulfotografie umzusetzen. Wir bieten unseren Schulen beide an, da beide ihre Vorteile haben.
Variante A- Der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) mit der Schule
Mit der Schule schließen wir im Vorfeld schriftlich eine Vereinbarung (ADV) ab, in der wir alle rechtlich relevanten Punkte geklärt haben. Dadurch haben die Schule und wir eine rechtlich sichere Regelung getroffen und erfüllen sämtliche Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Die Schule holt dann bei den Eltern die Erlaubnis ein, Fotos durch einen externen Fotografen erstellen zu lassen. Dies geschieht in den meisten Schulen schon bei der Einschulung. Besonders wenn wir auch die Schülerausweise erstellen, ist dies relevant, da uns hier die Schule ja auch personenbezogene Daten übergibt.
Es werden unter anderem folgende Punkte im ADV mit der Schule geregelt:
a) Unterstützende Tätigkeiten zur Abwicklung der Fotografie (bspw. Produktion und Versand der Bildprodukte)
b) Support innerhalb des fotograf.de Systems (bspw. Informationen zu Reklamationen und Zahlungsstatus)
c) die Bereitstellung, mitunter passwortgeschützt, von Fotos zum Onlineverkauf
d) der Versand von E-Mails an Kunden und potentielle Kunden des Fotografen für wichtige Benachrichtigungen
e) die bedarfsgerechte Gestaltung des Dienstes durch fotograf.de
f) die Bereitstellung von Materialien zur Durchführung der Fotografie mit dem fotograf.de System
g) die Zahlungsabwicklung sofern eine Zahlungsart durch den Kunden gewählt wird, die dies zur technischen Umsetzung fordert (bspw. Lastschrift oder Kreditkartenzahlung)
h) die Passwortverschlüsselung pro Kunde und automatische Sortierung der Fotos
Dann gibt es noch eine andere Möglichkeit rechtssicher zu arbeiten
Variante B- Der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) mit den Eltern
Der ADV den wir sonst mit der Schule schließen würden, schließen wir mit den Eltern. Wenn keine Schülerausweise gedruckt oder uns eine Namensliste der Schüler geschickt wird, dann ist dies eine gute Alternative und lässt die Schule außen vor. Hier können die Eltern dann entscheiden ob sie möchten das ihr Kind fotografiert wird.
Die Fotokarten, die wir dann im Vorfeld in die Schule senden, müssen an die Kinder und dann zu den Eltern gegeben werden. Diese füllen die untere Hälfte aus und geben diesen Teil dann wieder mit in die Schule. Den oberen Teil behalten sie und finden dann dort gleich die Zugangsdaten um sich für die Fotos anzumelden.
Auf der Fotokarten stimmen die Eltern dann folgendem zu:
Einwilligung zur Teilnahme am Fototag und zur Anfertigung von Fotos
Mit meiner Unterschrift willige ich ein, dass mein Kind am Fototag teilnehmen darf. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts
bestätige ich zudem, dass auch der jeweils andere Erziehungsberechtigte hiermit einverstanden ist. Die Einwilligung
umfasst die Erstellung von Fotos, die Bereitstellung und Archivierung der Fotos in einer geschützten Onlinegalerie sowie,
sofern ich eine E-Mail-Adresse angebe, die Erinnerung an wichtige Ereignisse in Bezug auf die angefertigten Fotos meines
Kindes (z. B. Fototag und Bestellfristen). Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Garantierte Sicherheit: Mit dem auf dem obigen Abschnitt angegebenen Zugangscode sind die Einzelportraits Ihres Kindes
nur für Sie selbst einsehbar und nicht öffentlich zugänglich! Die Gruppenbilder können nur von den Eltern der jeweiligen Klasse gesehen werden. Gruppenfotos werden im Onlineshop aus Datenschutzgründen nicht als Dateien angeboten.
Die Sicherheit für die Eltern
Durch unseren modernen Onlineshop in dem die Eltern nur durch ihr persönliches Kennwort Zugriff auf die Fotos haben, bieten wir einen sehr hohen Standard in Sachen Sicherheit und auch einen komfortablem Ablauf beim Bestellen der Bilder. Im Shop sehen die Eltern immer nur die Einzelfotos ihres Kindes und dazu das Klassenfoto. Die Klassenbilder gibt es aus Sicherheitsgründen nicht als Datei, sondern nur als Papierabzüge.
Die Eltern müssen sich einmal nach dem Fototag bei uns anmelden und schon erhalten sie eine Erinnerung, wenn die Bilder online sind, der Rabatt-Gutschein ausläuft oder die Bilder archiviert werden. Das Labor sendet die Bilder dann direkt zu den Eltern nach Hause.
Ein weiterer großer Vorteil hierbei ist auch, dass die Bilder erst produziert werden, wenn die Eltern und Kinder sich ihre Lieblingsbilder ausgesucht und bestellt haben. So werden nicht wahllos Mappen gedruckt, die dann nachher auf dem Müll landen, wenn sie nicht gekauft werden.

Weitere Informationen zur DSGVO und Schulfotos
Gerne empfehlen wir ihnen weitere Quellen zu dem Thema DSGV und Schulfotografie. Wir haben mit den Links nicht zu tun und auch keinen Einluss auf diese. Außerdem können wir die Richtigkeit nicht garantieren.
Unsere Empfehlungen sind zum Beispiel:
- Die DSGVO, alles über die DSGVO bei Wikipedia
- E-Recht 24
- Datenschutz-Notizen.de
- Das ganze Video mit dem Datenschutzexperten Dr. Hasse
Mehr über unseren Onlineshop, in dem die Eltern die Bilder bestellen erfahren sie unter www.Fotograf.de

Schulfotograf DSGVO, Datenschutz, die Antwort auf die Frage ob die DSGVO Schulfotos verbietet